Die Stadt Bad Wildungen bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen durch die „Bad Wildunger – Karte“ die Möglichkeit die städtischen Freizeiteinrichtungen zu nutzen sowie am kulturellen Leben der Stadt teilzunehmen.
Die Stadt Bad Wildungen bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen durch die „Bad Wildunger – Karte“ die Möglichkeit die städtischen Freizeiteinrichtungen zu nutzen sowie am kulturellen Leben der Stadt teilzunehmen.

Allgemeine Informationen
Mit diesem Sozialausweis können zahlreiche Vergünstigungen der Stadt Bad Wildungen und der Staatsbad GmbH in Anspruch genommen werden, gleichzeitig dient er auch als Nachweis gegenüber anderen Institutionen, die ebenfalls Beitragsermäßigungen anbieten.
Berechtigter Personenkreis
BürgerInnen der Stadt Bad Wildungen, die mit Hauptwohnsitz in Bad Wildungen gemeldet sind und eine der folgenden staatlichen Leistungen erhalten:
Antragstellung
Die „Bad Wildunger-Karte“ kann im Sozialamt beantragt werden, dazu müssen die Antragsteller ihre o.g. Leistungsbescheide vorlegen.
Der Sozialpass wird für ein Jahr ausgestellt, er ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Die Ausstellung sowie die Verlängerung der „Bad Wildunger- Karte“ sind gebührenfrei.
Vergünstigungen
Auf die genannten Vergünstigungen besteht kein Rechtsanspruch!
Rückgabe der „Bad Wildunger- Karte“
Der Sozialausweis muss vor dem Wegzug aus Bad Wildungen oder nach dem Wegfall der o.g. Sozialleistungen zurückgegeben werden.