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Einleitung

Sozialausweis der Stadt Bad Wildungen

Die Stadt Bad Wildungen bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern  mit geringem Einkommen durch die „Bad Wildunger – Karte“ die Möglichkeit  die städtischen Freizeiteinrichtungen zu nutzen sowie am kulturellen Leben der Stadt teilzunehmen.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Mit diesem Sozialausweis können zahlreiche Vergünstigungen der Stadt Bad Wildungen und der Staatsbad GmbH in Anspruch genommen werden, gleichzeitig dient er auch als Nachweis gegenüber anderen Institutionen, die ebenfalls Beitragsermäßigungen anbieten.

 

Berechtigter Personenkreis

BürgerInnen der Stadt Bad Wildungen, die mit Hauptwohnsitz in Bad Wildungen gemeldet sind und eine der folgenden staatlichen Leistungen erhalten:

  • ALG II nach dem SGB II
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( AsylbLG)

Antragstellung
Die „Bad Wildunger-Karte“ kann im Sozialamt beantragt werden, dazu müssen die Antragsteller ihre o.g. Leistungsbescheide vorlegen.

Der Sozialpass wird für ein Jahr ausgestellt, er ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Die Ausstellung sowie die Verlängerung der „Bad Wildunger- Karte“ sind gebührenfrei.

Vergünstigungen

  • Reduzierung der Eintrittskarten für Veranstaltungen der Stadt Bad Wildungen und der Staatsbad GmbH um 50%
  • Ermäßigung der Gebühren für den Personalausweis ab 01.11.2010 auf 10,00 € für Erwachsen und 5,00 € für Kinder
  • Ermäßigung der Gebühren für die Kurse der VHS um 50% nach den Richtlinien der VHS Waldeck-Frankenberg
  • Kostenloser Besuch der städtischen Museen
  • Kostenlose Teilnahme an den Ferienspielen des Jugendhauses
  • Möglichkeit zur Beantragung eines Ausweises für die „Bad Wildunger Tafel“
  • Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages der Sportvereine TV Friedrichstein und VFL Bad Wildungen

Auf die genannten Vergünstigungen besteht kein Rechtsanspruch!

Rückgabe der „Bad Wildunger- Karte“
Der Sozialausweis muss vor dem Wegzug aus Bad Wildungen oder nach dem Wegfall der o.g. Sozialleistungen zurückgegeben werden.

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Ihre Ansprechpartnerin

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