Allgemeine Informationen
Nach § 44 Abs. 3 Satz 1 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn
Anfrage
Auskünfte aus dem Einwohnermeldeamtsregister sind gebührenpflichtig.
Anfragen sind schriftlich an das Bürgerbüro, Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen zu richten.
Gebühren
Die Gebühr für eine Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.
Ist die Erteilung einer Auskunft nach dem Bundesmeldegesetz zulässig, erfolgt die Auskunftserteilung, nachdem die Gebühren auf dem Konto der Stadtkasse eingegangen sind.
Bankverbindung:
Stadtkasse Bad Wildungen
IBAN: DE54 5235 0005 0002 0062 29
BIC: HELADEF1KOR
Verwendungszweck: 02110101 + Name der gesuchten Person