Dekoratives Bild mit blauem Inhalt.

Auskünfte aus dem Melderegister

Einleitung

 

 

 

Inhalt

Allgemeine Informationen 

Nach § 44 Abs. 3 Satz 1 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
  2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
    a) der Werbung oder
    b) des Adresshandels,
    es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Anfrage 

Auskünfte aus dem Einwohnermeldeamtsregister sind gebührenpflichtig.
Anfragen sind schriftlich an das Bürgerbüro, Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen zu richten.

Gebühren

Die Gebühr für eine Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.

Ist die Erteilung einer Auskunft nach dem Bundesmeldegesetz zulässig, erfolgt die Auskunftserteilung, nachdem die Gebühren auf dem Konto der Stadtkasse eingegangen sind.

Bankverbindung:
Stadtkasse Bad Wildungen
IBAN: DE54 5235 0005 0002 0062 29
BIC: HELADEF1KOR
Verwendungszweck: 02110101 + Name der gesuchten Person

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

Nach Oben