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Abwasserbeiträge

Einleitung

Der Abwasserbeitrag dient zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Abwasseranlagen.

Inhalt

Allgemeine Informationen 
Die Beiträge werden nach der Veranlagungsfläche bemessen. Die Veranlagungsfläche ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor. Die Höhe des Abwasserbeitrages richtet sich zudem nach der Anschlussart.

Der Abwasserbeitrag unterteilt sich in Teilbeträge für den Anschluss an

  • eine Sammelleitung und
  • die Behandlungsanlage.

Sammelleitung
Definition:
Leitungen zur Sammlung des über die Anschlussleitungen von den angeschlossenen Grundstücken kommenden Abwassers bis zur Behandlungsanlage oder bis zur Einleitung in ein Gewässer oder eine fremde Abwasseranlage einschließlich der im Zuge dieser Leitungen errichteten abwassertechnischen Bauwerke (Netz).

Beitrag:
Anschluss an eine Sammelleitung: 1,10 €/m² Veranlagungsfläche

Behandlungsanlage
Definition:
Abwasserbehandlungsanlagen sind Einrichtungen zur Reinigung und Behandlung des Abwassers.
Zu diesen Einrichtungen gehören auch die letzte(n) Verbindungsleitung(en) vom Netz sowie die Ablaufleitung(en) zum Gewässer.

Beitrag:
Anschluss an eine Behandlungsanlage: 0,80 €/m² Veranlagungsfläche

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