Zweitwohnungsinhaber in Bad Wildungen erhalten in den nächsten Tagen einen Bescheid, mit dem ein jährlicher Kurbeitrag festgesetzt wird. Betroffen sind alle Zweitwohnungsinhaber in der Kernstadt und im Stadtteil Reinhardshausen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob sie die Wohnung angemietet haben oder Eigentümer sind.

Der jährliche Kurbeitrag ist satzungsgemäß unabhängig von der Häufigkeit oder Dauer der Aufenthalte in Bad Wildungen. Es handelt sich um einen pauschalen Betrag, der für alle Zweitwohnungsinhaber gleich ist und sich nach dem gültigen Kurbeitrag für Erwachsene richtet. Selbstverständlich erhalten die kurbeitragspflichtigen Zweitwohnungsinhaber auch eine Gästekarte ausgestellt, mit denen ihnen die Vergünstigungen von Kurgästen zustehen.

Nähere Informationen können Betroffene dienstags bis donnerstags von 8-12 Uhr im Rathaus bei Frau Michel unter der Telefonnummer 05621/701218 erfragen oder eine E-Mail senden an simone.michel@bad-wildungen.de

Die Kurbeitragssatzung ist auf der Homepage der Stadt Bad Wildungen (www.bad-wildungen.de) einzusehen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, diese auf Anfrage im Rathaus als ausgedruckte Version oder per Email zu erhalten.