Zwar mag ein jeder den Begriff „Ehrenbürger“ schon einmal gehört haben, dennoch ist er keineswegs alltäglich. Um einen allgemeinen Zugang zu dieser Thematik zu ermöglichen, bedurfte es zunächst einer umfassenden Definition des Begriffes. Erstaunlicherweise ließ sich feststellen, dass sich bisher eigentlich nur Dr. Karl Spielmann in seinem 1965 erschienenen Werk „Ehrenbürger und Ehrungen in der Bundesrepublik“ wirklich intensiv mit der durchaus bedeutenden Thematik auseinandergesetzt hatte. So wurden einerseits die Ausführungen Spielmanns, andererseits aber auch archivierte Dokumente der Stadt als Quellen für die im folgenden dargelegte Definition der „Ehrenbürgerschaft“ herangezogen.
„Unter allen Auszeichnungen für besondere Verdienste um eine Stadt oder Gemeinde ist die Ehrenbürgerschaft die wertvollste und am seltensten verliehene Würdigung. Nur den verdienstvollsten Persönlichkeiten, „die sich weit über den Rahmen und den Maßstab eines seine Pflichten erfüllenden Bürgers herausheben“ und „auf allen Gebieten des Lebens […] für die Allgemeinheit mit dem Einsatz ihrer ganzen Person tätig gewesen sind“ (Dr. Karl Spielmann, Ehrenbürger und Ehrungen in der Bundesrepublik, Dortmund 1965, S. 11), ist ein solches Recht vorbehalten. Es ist weder an eine politische Beteiligung noch an eine bestimmte Berufsgruppe geknüpft. „Die Förderer gemeindlicher Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke […] kommen ebenso in Betracht wie Bürger, die als Dichter, Forscher, Wissenschaftler, Techniker oder Staatsmänner dem Namen ihrer Gemeinde besonderes Ansehen gebracht haben“ (Antwortschreiben des Magistrats der Stadt Kassel an den Magistrat der Stadt Bad Wildungen vom 26. August 1964, in: Rathaus Bad Wildungen, laufende Akte 10-021-060). Gerade weil diese Definition so viele Interpretationen erlaubt, muss seitens den Städten und Gemeinden stets sorgfältig abgewogen werden, ob die Leistungen einer zu ehrenden Person auch tatsächlich von „besonders herausragender Bedeutung“ (Ebd.). Wird einer Person schließlich die seltene Ehrenbürgerschaft verliehen, so kann davon ausgegangen werden, dass sie dieser Auszeichnung in vollstem Maße würdig ist. Das Recht ist nicht übertragbar oder vererblich, auch kann es wegen unwürdigen Verhaltens wieder entzogen werden. Es wird nur an lebende Personen vergeben und erlischt mit dem Tode. Dennoch ist es durchaus üblich, das Andenken an einen verstorbenen Ehrenbürger weit über den Tod hinaus in besonderer Weise zu bewahren, sei es durch Gedenktafeln, Straßenbenennungen oder Ehrenbürgerlisten. Leben und Wirken des Geehrten werden zu Leitbildern einer Gemeinschaft erklärt – „auf ewig“ wird er damit zum Repräsentanten einer ganz bestimmten Zeit.“
In: Magistrat der Stadt Bad Wildungen (Hg.), Lisa Beutler, Die Ehrenbürger Bad Wildungens. Über Persönlichkeiten, die (Stadt-) Geschichte schreiben. Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung in der Wandelhalle Bad Wildungen 10.12.2022 – 05.02.2023, Bad Wildungen 2022, S. 8.
Angesichts dieser Definition erschien es erstaunlich, dass die Geschichten der Ehrenbürger von Bad Wildungen bisher noch nicht umfassend ergründet wurden. Dringend musste daher ein Werk über die verdienstvollsten Persönlichkeiten der Stadt verfasst werden, das gleichzeitig auch ihr Leben und Wirken in den geschichtlichen Kontext einbettet. Auf 174 Seiten werden die 16 Männer vorgestellt, die seit ihrer erstmaligen Verleihung um 1879 zu Ehrenbürgern der Stadt Bad Wildungen ernannt wurden. Bewusst wurden die 4 Personen, denen das Ehrenbürgerrecht entweder schon zu Lebzeiten aberkannt wurde oder die posthum durch einen symbolischen Akt ihre Ehrenbürgerschaft verloren, in das Buch mit einbezogen. So ist es das erklärte Ziel des Werkes von Lisa Beutler, sowohl die Geschichten der zu Ehrenbürgern der Stadt ernannten Persönlichkeiten, als auch die facettenreichen (historischen) Umstände ihrer Verleihungen so vollständig wie nur möglich abzubilden. Letztlich ist dabei eine neue Stadtgeschichte entstanden, die gut 150 Jahre umfasst, maßgebliche Entwicklungen Bad Wildungens zur Kurstadt mit den Verdiensten einzelner Persönlichkeiten verknüpft und auch allgemein interessante Informationen zu den prägendsten gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Entwicklungen des 19. und 20. Jahrhundert liefert.