Seit November 2023 sind Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass auch kleinere Gemeinden und Städte eine Wärmeplanung durchführen müssen, so auch die Stadt Bad Wildungen mit ihren ca. 17.200 Einwohnern.
Aus diesem Grund schloss die Stadt Bad Wildungen am 04.12.2023 eine interkommunale Vereinbarung mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg ab, welche die Verantwortung und Durchführung der kommunalen Wärmeplanung dem Zweckverband überträgt. So profitiert die Kommune von einer grenzüberschreitenden Wärmeplanung, ohne dabei Kapazitäten für andere Klimaschutzbemühungen zu verlieren.
Die kommunale Energie- und Wärmeplanung ist im dritten Quartal 2024 angelaufen und die Ergebnisse sollen in Form eines Wärmeplans bereits im August 2025 vorliegen.