Vorgehensweise – Beurkundung eines Sterbefalls :
- Zur Voranzeige des Sterbefalles / Hochladen der Dokumente nutzen Sie bitte diesen Link (bitte anklicken)
(Ist Ihnen der Zeitpunkt des Todes nicht bekannt, tragen Sie im Feld Uhrzeit 0.00 Uhr ein. Bei der Beurkundung wird dann die korrekte Sterbezeit aus dem Leichenschausschein eingetragen.)
Im Original müssen vorgelegt werden:
(Erst wenn diese Unterlagen dem Standesamt vollständig vorliegen, kann die Beurkundung erfolgen.)
- Nichtvertraulicher u. vertrauliche Teile des Leichenschau-Scheines (brauner Umschlag); Der weiße Umschlag mit dem Leichenschauschein für die zweite Leichenschau verbleibt beim Leichnam.
- Original-Sterbefallanzeige der Einrichtung
- Original-Urkunden (sofern die Urkunden nicht über den oben genannten Link übermittelt wurden.)
Geben Sie die Unterlagen beim Standesamt ab oder werfen Sie diese in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, wenn Sie den Leichnam in Bad Wildungen bzw. Edertal abholen.
Der Versand der Sterbeurkunden und ggf. die Rückgabe der Original-Urkunden erfolgen per Post gegen Rechnung.
Für Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse standesamt@bad-wildungen.de oder rufen Sie an.