Prädikat bestätigt: Bad Wildungen-Kernstadt und Bad Wildungen-Reinhardshausen dürfen sich weiterhin „Heilbad“ nennen
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreicht Urkunde
Die Stadtteile Kernstadt und Reinhardshausen der Stadt Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) erfüllen weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Heilbad“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat zu bestätigen.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 15. April im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus von Bad Wildungen den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde an Bad Wildungens Bürgermeister Ralf Gutheil. „Bad Wildungen gehört zu den absoluten Schwergewichten im Bäder- und Kurtourismus. Rund 1,4 Millionen Gästeübernachtungen sind der schlagende Beleg für die Anziehungskraft des Ortes weit über die Region hinaus. Die Stadtteile Kernstadt und Reinhardshausen haben es mit zeitgemäßen Konzepten geschafft, sich von einer traditionellen Kurstadt zu einer ,Kur- und Wohlfühlstadt‘ zu wandeln“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.
Bad-Wildungen-Kernstadt und -Reinhardshausen wurde 1894 erstmalig das Prädikat „Heilbad“ verliehen. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2014 bestätigt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.01.2026).
Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung
