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Anlässlich der Kommunalwahl am 14. März 2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage (Pandemie) sehen Sie bitte von einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt ab.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahlunterlagen online (über den unten angegebenen Link) oder mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sie erhalten die Unterlagen per Post.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Wahlamt | Büro: Lindenstraße 5-7 | Postadresse: Am Markt 1 | 34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 701 - 421
Fax: 05621 / 701 - 486