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Zur Deckung des Aufwandes für die städtische Wasserversorgungsanlage werden Wasseranschlussbeiträge sowie laufende Benutzungsgebühren erhoben.
Der Wasseranschlussbeitrag wird nach der Grundstücksfläche errechnet, d. h. der Beitrag gilt pro m² Grundstücksfläche. Außer der Grundstücksfläche ist zudem auch die Zahl der Vollgeschosse relevant.
Beitragspflichtig sind die Grundstücke, die durch die städtische Wasserversorgungsanlage erschlossen wurden, wenn für deren Nutzung folgendes gilt:
Der Wasseranschlussbeitrag richtet sich nach der Zahl der zulässigen Vollgeschosse:
*zzgl. 7% Mehrwertsteuer
Sonja Waid
Tel.: 05621 / 701 - 203
Fax: 05621 / 701 - 467
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Kämmerei
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel. 0 56 21 / 70 12 01
Fax: 0 56 21 / 70 14 67
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Amtsleitung:
Udo Paul
Tel.: 05621 / 701 - 200
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