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Die Stadt Bad Wildungen erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld-oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer.
Bei Bestimmung der Spielapparatesteuer wird zu nächst zwischen drei Apparatkategorien unterschieden. Die Höhe der Steuer kann zu dem auch vom Aufststellungsort abängig sein.
Es wird zwischen diesen drei Kategorien unterschieden:
Die folgende Steuersätze werden für Gaststätten und Spielhallen erhoben:
Sebastian Schwieder
Tel.: 05621 / 701 - 207
Fax: 05621 / 701 - 467
E-Mail schreiben
Kämmerei
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel. 0 56 21 / 70 12 01
Fax: 0 56 21 / 70 14 67
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Amtsleitung:
Udo Paul
Tel.: 05621 / 701 - 200
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