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Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen, benötigen Sie einen sogenannten Wohnberechtigungsschein.
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn Sie einer belegungsgebundenen Mietwohnung beziehen wollen. Durch den Wohnberechtigungsschein wird sichergestellt, dass eine die Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt.
Ein Wohnberechtigungsschein sieht eine angemessene Wohnungsgröße entsprechend der individuellen Bedürfnisse des Mieters vor. Bei erneutem Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig.
Der Wohnberechtigungsschein kann beim Amt für Soziales der Stadt Bad Wildungen beantrag werden.
Elfi Rossmann
Tel.: 05621 / 701 - 351
Fax: 05621 / 701 - 463
E-Mail schreiben
Amt für Soziales
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel. 0 56 21 / 7010
Fax: 0 56 21 / 701 - 463