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Das Schiedsamt dient der Beilegung von Angelegenheiten, straf- oder zivilrechtlicher Natur.
Schiedsämter sind einerseits im Sinne der Strafprozessordnung Vergleichsbehörden, andererseits im Sinne der Zivilprozessordnung auch Gütestellen.
Die ehrenamtlich tätigen Schlichter werden als Schiedspersonen (Schiedsmann, Schiedsfrau) bezeichnet.
Das Ortsgericht ist zwar ebenfalls eine gemeindliche Einrichtung, beschränkt sich aber auf die freiwillige Gerichtsbarkeit.
Alois Mieslinger
Unterm Rosengarten 28
34537 Bad Wildungen
Anne-Friederike Strube
Pommernstraße 19
34537 Bad Wildungen