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Als Hilfsbehörden der Justiz, die es in dieser Form nur ausschließlich in Hessen gibt, stehen die Ortsgerichte unter der Dienstaufsicht des Oberlandesgerichts und der für ihren Bezirk zuständigen Amtsgerichte.
Alle hessischen Gemeinden verfügen über ein Ortsgericht, teilweise bestehen bei größeren Gemeinden auch mehrere Ortsgerichte.
Die Mitglieder der Ortsgerichte sind vereidigte Ehrenbeamte.
Horst Reis
34537 Bad Wildungen
Tel.: 0 56 21 / 7 80 99 24
Peter Wendt
Elshäuser Straße 6
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 7804570
Mittwoch
17:15 Uhr bis 18:15 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rathaus
Am Markt 1
Dr.-Carl-Rörig-Zimmer (Zimmer Nr. 5)
34537 Bad Wildungen