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Der Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis und ist bei der zuständigen Behörde am Hauptwohnsitz zu beantragen.
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweifunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Für Beantragung eines Personalausweises bzw. bei Verlust des Personalausweises gilt grundsätzlich folgendes:
§1 Gesetz über Personalausweise und den elektrischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.
Folgendes müssen Sie mitbringen:
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Das Gesetz (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) dazu trat am 1. November 2019 in Kraft.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihr Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der Online-Ausweisfunktion gemäß eIDAS-Verordnung kann die neue eID-Karte auch von Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden, der (noch) nicht über ein notifiziertes eID-System verfügt – unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben oder nicht. Auf diese Weise setzt die deutsche eID-Funktion neue Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme.
Weitere Informationen, auch in englisch, finden Sie hier:
Vollständige Zusammenfassung auf deutsch und englisch (barrierefrei)
Einige Fakten zur neuen eID-Karte
Passart | Gebühr |
---|---|
Die Aktivierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) ist gebührenfrei. | |
Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) | 22,80 € |
Personalausweis über 24 Jahre (10 Jahre gültig) | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) | 10,00 € |
eID-Karte (10 Jahre gültig) | 37,00 € |
Informationen des Bundesministeriums des Inneren
Weiter zur Website
Der neue Personalausweis
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Bürgerbüro
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 701 - 319
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