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Liebe Eltern,
Sie haben für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.
Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung
Ihre Pass- und Ausweisbehörde
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren bekommen als Passersatz einen Kinderreisepass. Für den Kinderreisepass gilt:
Bringen Sie bitte folgendes mit:
Passart | Gebühr |
---|---|
Kinderreisepass | 13,00 € |
Kinderreisepass | 6,00 € |
Mehr Informationen zum Reisepass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Inneren.
Weiter zur Website
Einreisebestimmung, Reisewarnungen, etc. finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
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Bürgerbüro
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 701 - 319
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