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Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Im Gewerbezentralregister, welches seinen Sitz in Bonn hat, werden alle vollziehbaren und rechtskräftigen Entscheidungen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen und weitere gewerberechtliche Entscheidungen eingetragen.
Benötigt werden diese Auszüge aus dem Gewerbezentralregister u.a.
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Stadt haben. Bei einer Antragstellung durch eine juristische Person (z. B. GmbH) muss die Hauptniederlassung ihren Sitz in der Stadt haben.
Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird dieser der Behörde direkt übersandt. Hierfür ist die Angabe des genauen Verwendungszwecks und der Anschrift der Behörde bei Antragstellung erforderlich.
Gewerbezentralregisterauszug: 13,00 €
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den folgenden Links.
Weiter zum Online-Antrag
Weiter zum Bundesamt für Justiz
Bürgerbüro
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 701 - 319
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