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Das Fundbüro ist in unserem Bürgerbüro integriert. Dort müssen Sie gefundene Gegenstände abgeben oder können sich nach verlorenen Gegenständen erkundigen.
Fundgegenstände, die nicht abgeholt werden, kommen nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten zur Versteigerung.
Versteigerungen finden in der Regel alle ein bis zwei Jahre statt.
Die Termine werden öffentlich bekannt gegeben.
Im Fundbüro der Stadt Bad Wildungen müssen Sie alle Gegenstände abgeben, die im Stadtgebiet gefunden werden. Fundgegenstände können Sie aber auch bei allen Polizeistationen abgeben.
Wert des Fundgegenstandes | Gebühr | ||
---|---|---|---|
*(aufzurunden auf volle EURO-Beträge) | |||
bis zu | 50,00 € | 1,50 € | |
50,00 € | bis zu | 250,00 € | 6,00 € |
250,00 € | bis zu | 500,00 € | 10,00 € |
Für den Mehrwert über 500,00 € | 3%* |
Bürgerbüro
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 701 - 319
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