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Ein Fischereischein ist eine Bescheinigung, die es seinem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen.
Der Fischereischein kann erstmals ausgestellt werden, wenn der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat und eine Fischereiprüfung bestanden hat.
Um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen, muss ein Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung vorgelegt werden. Diese wird je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann, erbracht werden.
In Bad Wildungen können Sie sich Ihren Fischereischein im Bürgerbüro der Stadtverwaltung ausstellen lassen.
Personen ab 16 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand ablegen könnten, ist es möglich die Ausstellung eines Sonderfischereischeines zu beantragen.
Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung des Fischfanges unter Aufsicht einer volljährigen Person, die auch im Besitz eines Fischereischeines ist.
*in Jahren; gilt auch für Sonderfischereischein | |||
Laufzeit* | Ausstellung | Abgabe | Gesamt |
---|---|---|---|
1 | 10,00 € | 7,50 € | 17,50 € |
5 | 18,00 € | 27,00 € | 45,00 € |
10 | 36,00 € | 50,00 € | 86,00 € |
Mit dem Jugendfischereischein dürfen Jugendliche ab 10 Jahre bis maximal zum 16. Geburtstag angeln. Allerdings nur unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist.
*in Jahren | |||
Laufzeit* | Ausstellung | Abgabe | Gesamt |
---|---|---|---|
1 | 4,00 € | 3,50 € | 7,50 € |
2 | 4,00 € | 7,00 € | 11,00 € |
3 | 4,00 € | 10,50 € | 14,50 € |
4 | 4,00 € | 14,00 € | 18,00 € |
5 | 6,00 € | 17,00 € | 23,00 € |
Bürgerbüro
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 / 701 - 319
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